AN BORD VERLORENE GEGENSTÄNDE
Lost & Found: Was zu tun ist, wenn Gegenstände an Bord verloren oder vergessen werden
Für den Fall, dass der Passagier feststellt, dass er seine persönlichen Gegenstände verloren hat, während er sich noch an Bord des Schiffes befindet, kann er sich direkt an die Rezeption wenden, um den Verlust zu melden.
Das zuständige Personal wird alle erforderlichen Nachforschungen anstellen, um die Gegenstände zu finden und sie dem Passagier zurückzugeben.
Wenn der Passagier auf andere Weise feststellt, dass er einen persönlichen Gegenstand an Bord des Schiffes vergessen hat, wenn er bereits von Bord gegangen ist, kann der Passagier eine Meldung an das Büro der Gesellschaft machen, indem er eine E-Mail an customer@grimaldi.napoli.it schickt.
Die betreffende Meldung muss alle Einzelheiten der Reise enthalten, wie Datum, Abfahrtszeit, zurückgelegte Strecke, Ticketnummer und ggf. Nummer der benutzten Kabine oder des benutzten Sitzplatzes, sowie eine kurze, möglichst detaillierte Beschreibung des als verloren gemeldeten Gegenstandes (ggf. unter Beifügung von fotografischen Reproduktionen, sofern vorhanden).
Die zuständige Abteilung wird alle notwendigen Überprüfungen durchführen und dem Passagier so schnell wie möglich eine Rückmeldung geben.
Die Meldung des Verlustes muss innerhalb einer Woche ab dem Tag der Ausschiffung des Passagiers erfolgen.
Der Luftfrachtführer kann in keinem Fall für den Verlust verantwortlich gemacht werden und ist auch nicht verpflichtet, im Falle des Nichtauffindens eine Entschädigung zu zahlen.
Ebenso kann der Carrier in keiner Weise für Diebstahl, Verlust, Abhandenkommen oder Beschädigung jeglicher Art von Gegenständen verantwortlich gemacht werden, auch nicht für solche von bedeutendem Wert wie Schmuck, Dokumente, Manuskripte, Musikinstrumente, Gemälde und Geld.
An Bord gefundene Gegenstände, die nicht eingefordert werden sollen, für einen begrenzten Zeitraum und in jedem Fall nicht länger als zwei Monate an Bord aufbewahrt werden.
Nach diesem Zeitraum werden die verlorenen Gegenstände an das zuständige Büro am Hauptsitz der Gesellschaft übergeben, das sie für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt, danach werden sie entsorgt.