REISEUNTERLAGEN
Bereiten Sie die für das Einschiffen auf der Fähre notwendigen Dokumente vor
Alle Passagiere, einschließlich Kinder und Neugeborene, die die Fähren von Grimaldi Lines betreten, müssen bei Check-in außer dem Reiseticket auch ein gültiges Identititäsdokument (Personalausweis, Reisepass) mitführen.
Im Einklang mit der Sicherheitsrichtlinie müssen der Name des Reisenden, die Daten des Identitätsdokuments, Marke, Typ und Kennzeichen der auf dem Ticket angegebenen Fahrzeuge strikt mit dem Passagier und den mitgeführten Fahrzeugen übereinstimmen. Andernfalls kann der Zugang/die Zufahrt zum Hafen und zur Anlegestelle verweigert werden.
Um mit der Buchung einer Reise mit einem Kleinkind fortzufahren, das noch nicht über das Dokument verfügt:
Bürger eines EU- Landes, die nach Tunesien reisen möchten, benötigen einen gültigen Reisepass; für Reisen nach Spanien, Griechenland, Sardinien und Sizilien ist ein gültiger Personalausweis ausreichend.
Bürger eines Nicht-EU-Landes benötigen auf allen Routen einen gültigen Reisepass. Es ist auch erforderlich, ein Visum und / oder eine Aufenthaltserlaubnis mitzubringen, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie unter https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-nationals/index_it.htm
MINDERJÄHRIGE (von 0 bis zum nicht vollendeten 12. Lebensjahr): müssen ein gültiges Identitätsdokument mitführen, so wie es oben für erwachsene Passagiere angegeben ist.
Auf keinen Fall ist ein Einschiffen nur mit Selbtsbescheinigung gemäß Präsidialverordnung 445/2000 erlaubt.
Andernfalls wird die Einschiffung ohne Recht auf Rückerstattung des Tickets verweigert.
Vor der Reise müssen Sie sich vergewissern, über die notwendigen Unterlagen zum Ausschiffen am Zielhafen zu verfügen. Der Beförderer kann auf keinen Fall für eine etwaige Untersagung des Ausstiegs durch die zuständigen örtlichen Behörden haftbar gemacht werden, sollten die notwendigen Unterlagen für die Einreise in das Zielland nicht ausreichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Staatspolizei unter folgendem Link https://www.poliziadistato.it/articolo/24725 oder, im Falle von Passagieren ohne italienische Staatsbürgerschaft, ist es ratsam, sich an die zuständige Behörde von zu wenden das Herkunftsland, indem Sie auch die Website http://www.viaggiaresicuri.it/ besuchen.
Für andere Informationen: Allgemeinen Bedingungen der Gesellschaft .