Einsteigen für Passagieren mit eingeschränkter Mobilität auf Fähren (PEM)
Personen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität
Passagiere mit Behinderung: Wer zählt dazu?
Unter „Person mit Behinderung“ und „Person mit beschränkter Mobilität“ (in der Folge PEM) versteht man jedwede Person, deren Mobilität bei der Verwendung von Beförderungsmitteln wegen jedweder körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist, und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Passagiere bereitgestellten Dienstleistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.
Buchungen und Tickets werden für Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne Aufpreis zu denselben Bedingungen angeboten, wie sie für alle anderen Passagiere gelten. Der Beförderer und das Terminalpersonal unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass Passagiere mit eingeschränkter Mobilität die entsprechende Hilfe erhalten, um ein- und auszuschiffen und an Bord des Schiffes reisen zu können. Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen beim Kauf des Tickets oder spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt, an dem die Hilfeleistung benötigt wird (24 Stunden zuvor bei Vertragsrouten) ihre spezifischen Bedürfnisse bezüglich Unterbringung, Sitzgelegenheiten oder gewünschter Dienstleistungen oder die Tatsache, dass sie medizinische Geräte mitführen müssen, melden.
Die Mitteilung über die benötigte Hilfeleistung muss dem Unternehmen an folgende Adresse zugesendet werden: info@grimaldi.napoli.it. Die Person mit eingeschränkter Mobilität muss sich zum angegebenen Zeitpunkt – in jedem Fall spätestens 60 Minuten vor der Abfahrtszeit (bei Vertragsrouten 30 Minuten vor der Abfahrtszeit) – im Hafen einfinden. Um das vorrangige Einsteigen von Personen mit eingeschränkter Mobilität in das Begleitfahrzeug zu gewährleisten und den dedizierten Parkplatz an Bord zuzuweisen, ist es erforderlich, zweieinhalb Stunden vor dem Einsteigen (dreieinhalb Stunden vor dem Einsteigen bei Reisen nach/ aus Tunesien). Nach dieser Frist können reservierte Parkplätze und bevorzugtes Boarding nicht garantiert werden.
Nach der Ankunft im Hafen muss der PMR zum PMR ASSISTANCE-Schalter von Grimaldi Lines gehen, wo er eingecheckt wird und einen Klebecoupon erhält, der am Fahrzeug angebracht wird. Alternativ kann der PMR den Fast Check-in nur für nationale Strecken durchführen. Dazu kann sich der PMR direkt auf den Platz vor dem Einschiffungssteg begeben, um den schnellen Check-in durchzuführen, und muss sich erkennbar machen, indem er die 4 Pfeile einschaltet und/oder ein A4-Blatt mit dem Wort PMR auflegt Das Armaturenbrett, das er während des Buchungsformulars als Anhang zum Ticket erhalten hat, wartet darauf, dass ein Mitarbeiter die Art der erforderlichen Hilfe leistet und angibt, wo er das Auto auf dem Garagendeck parken muss, um die Aufzüge bequemer zu erreichen den Bordrollstuhl ggf.
Bei der Ankunft an Bord werden diese Fahrzeuge mit Priorität behandelt und zu speziellen Parkplätzen an Bord weitergeleitet, die den betreffenden Passagieren uneingeschränkte Mobilität und den leichten Zugang zu den Passagierbereichen ermöglichen. Sofern unbedingt notwendig, darf der Beförderer im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 verlangen, dass der Passagier mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die benötigte Hilfe zu leisten.
In diesem Fall wird die Begleitperson kostenlos befördert. Sollte es aus berechtigten Sicherheitsgründen und/oder wegen der Bauart des Schiffes oder der Infrastruktur und Ausstattung des Hafens (einschließlich der Hafenterminals), nicht möglich sein, das Ein- und Ausschiffen oder die Beförderung einer Person mit eingeschränkter Mobilität auf sichere oder operationell durchführbare Weise vorzunehmen, kann der Beförderer es verweigern, eine Buchung vorzunehmen, ein Ticket auszustellen oder die Person an Bord des Schiffes zu nehmen. In diesem Fall müssen der betreffenden Person die Gründe hierfür unverzüglich mitgeteilt werden. Wird Personen mit eingeschränkter Mobilität die Einschiffung aus den o. g. Gründen verweigert, so wird diesen Personen der Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises oder auf eine anderweitige Beförderung (so schnell wie möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Passagiers) zur Auswahl angeboten.
Gemäß den einschlägigen Richtlinien und insbesondere im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 und der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 haftet der Beförderer für Schäden infolge des Verlusts oder der Beschädigung von Mobilitätshilfen oder sonstigen speziellen Ausrüstungen, die von Personen mit eingeschränkter Mobilität benutzt werden, wenn das Schadensereignis auf ein Verschulden oder Versäumnis des Beförderers zurückzuführen ist. Um die Entschädigung für den Schaden zu beantragen, können Passagiere einen schriftlichen Antrag beim Unternehmen einreichen. Dieser Antrag kann per E-Mail an die Adresse customer@grimaldi.napoli.it oder per Einschreiben und zertifizierter E-Mail zugesendet werden, eventuell unter Verwendung des spezifischen Beschwerdeformulars, das auf der Internetseite des Unternehmens zur Verfügung steht. Erforderlichenfalls wird sich der Beförderer bemühen, schnell für eine passende Mobilitätshilfe als vorübergehender Ersatz zu sorgen. Die Betreuung der Passagiere mit eingeschränkter Mobilität an Bord wird durch den Schiffspurser oder eine andere beauftragte Person gewährleistet. Das für die Betreuung der betreffenden Passagiere vorgesehene Bordpersonal muss stets gut sichtbar die weiß-blaue Armbinde mit der Aufschrift ASSISTANCE tragen, damit es für die anderen Passagiere leicht zu erkennen ist.
Im Notfall hilft die beauftragte Person dem Passagier mit eingeschränkter Mobilität, zum Sammelplatz und zu den Einschiffungsstationen zu gelangen. Die Schiffsdecks sind problemlos über die Fahrstühle mit Leuchttasten, Sprechanlage und entsprechenden Tasten für Blinde oder Sehbehinderte zu erreichen. Gemäß den geltenden einschlägigen Richtlinien sind an Bord der Schiffe behindertengerechte Kabinen vorgesehen. In den öffentlichen Bereichen sind die Wege zu den wichtigsten Bordserviceleistungen durch taktile Leitlinien gekennzeichnet. Darüber hinaus sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität behindertengerechte Sanitäranlagen vorhanden. An Bord der Schiffe sind Sitzplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorhanden, die mit entsprechenden Schildern markiert sind und über Vorrichtungen zur Befestigung von Rollstühlen verfügen.
Serviceleistungen für Personen mit Behinderung
Um die Mobilität der PEM-Passagiere zu fördern, steht auf den Schiffen von Grimaldi Lines Folgendes zur Verfügung:
Die genannten Servieleistungen stehen auf allen Schiffen zur Verfügung und daher bitten wir Sie, uns anzurufen oder zu schreiben, um uns über Ihre allfälligen besonderen Bedürfnisse zu informieren.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte in den Allgemeinen Bedingungen nach.