Beschwerden
Willkommen im Kundenbetreuungsbereich von Grimaldi Lines.
Der Passagier, der eine Beschwerde gemäß der EU-Verordnung 1177/2010 und dem Beschluss ART. 83/2019 beim Beförderer einreichen möchte, kann diese innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum, an dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden müssen, übermitteln. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Reklamation muss der Beförderer den Passagier darüber informieren, dass die Reklamation angenommen wurde, abgelehnt wurde oder noch geprüft wird. Die Zeit, die benötigt wird, um die Beschwerde endgültig zu beantworten, darf zwei Monate nach Erhalt der Beschwerde nicht überschreiten. Beschwerden können in italienischer und/oder griechischer und/oder englischer Sprache eingereicht werden:
– per E-Mail an die Adresse: customer@grimaldi.napoli.it
– per Einschreiben an die Adresse: grimaldieuromed@legalmail.it
– per Post / Einschreiben an: Grimaldi Euromed SpA, Via Marchese Campodisola n. 13, 80133 Neapel.
Der Antragsteller kann das Reklamationsformular verwenden, das von der Website des Beförderers heruntergeladen werden kann (für Grimaldi Euromed S.p.A.: www.grimaldi-lines.com ; für Minoan Lines S.A.: www.minoan.gr ), oder eine Mitteilung senden, die mindestens Folgendes enthält:
- die Identifikationsbezüge des Benutzers (Name, Nachname, Anschrift) unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises und die Personenkenndaten des möglichen Vertreters, in diesem Fall unter Beifügung der Vollmacht;
- die Identifikationsbezüge der Reise (Datum, Uhrzeit der Abreise, Herkunft und Ziel) und des Beförderungsvertrags (Buchungscode oder Ticketnummer);
- die Beschreibung der Inkohärenz des Dienstes in Bezug auf die Anforderungen, die in den europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften, in den allgemeinen Beförderungsbedingungen oder für die vertraglich vereinbarten Strecken (Neapel-Cagliari, Cagliari-Neapel, Cagliari-Palermo, Palermo-Cagliari, Civitavecchia-Arbatax, Arbatax- Civitavecchia, Civitavecchia-Cagliari, Cagliari-Civitavecchia) in der Service-Charta festgelegt sind.
Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend oder innerhalb der oben genannten Fristen keine Antwort auf die Beschwerde zurückgekommen ist, kann der Passagier, wenn die Beschwerde vollständig und auf die oben genannte Weise eingereicht wurde:
- das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten vor den im Beschluss der Verkehrsregulierungsbehörde Nr. 21/2023 vorgesehenen Stellen in Anspruch nehmen;
- eine Beschwerde zweiter Instanz bei der Verkehrsregulierungsbehörde auf eine der folgenden Arten einreichen:
– online: über das System zur elektronischen Erfassung von Beschwerden (SiTe), das über die Website der Behörde (www.autorita-trasporti.it ) zugänglich ist;
– durch Ausfüllen der entsprechenden Formulare auf der Website der Behörde, die zusammen mit den obligatorischen Unterlagen per zertifizierter E-Mail (an die folgende Adresse: pec@pec.autorita-trasporti.it ) ausschließlich im PDF-Format oder per Einschreiben mit Rückschein an die Verkehrsbehörde, Büro für Nutzerrechte – Via Nizza 230 – 10126 Turin zu senden sind.
Im Falle einer verspäteten Beantwortung der Beschwerde durch den Beförderer, wenn sich der Abfahrtshafen (oder der Bestimmungshafen, wenn sich der Abgangshafen in einem Land außerhalb der Europäischen Union befindet) in Italien befindet, hat der Passagier Anspruch auf eine automatische Entschädigung gemäß Maßnahme Nr. 5 des Beschlusses der Verkehrsregulierungsbehörde Nr. 83/2019, der auf der Website der Behörde unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.autorita-trasporti.it/wp-content/uploads/2019/07/All.-A-delibera-n.-83_2019.pdf