Beschwerden
Willkommen im Kundenbetreuungsbereich von Grimaldi Lines.
Der Passagier, der gemäß der Verordnung (EU) 1177/2010 eine Beschwerde beim Beförderer richten möchte, kann diese innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum einreichen, an dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde muss der Beförderer dem Passagier mitteilen, dass die Beschwerde angenommen, abgelehnt oder noch geprüft wird. Die erforderliche Zeit für die endgültige Beantwortung der Beschwerde darf zwei Monate ab Eingang der Beschwerde nicht überschreiten.
Beschwerden können in Italienischer und/oder Englischer Sprache eingereicht werden:
- per E-Mail an: customer@grimaldi.napoli.it
- per Einschreiben an die Adresse: grimaldieuromed@legalmail.it
- per Post / Einschreiben an: Grimaldi Euromed SpA, via Marchese Campodisola n. 13, 80133 Napoli.
Der Beschwerdeführer kann das entsprechende Formular verwenden, das auf dieser Link heruntergeladen werden kann, oder eine Mitteilung senden, die mindestens Folgendes enthält:
- die Identifikationsangaben des Benutzers (Vorname, Nachname, Adresse) unter Beifügung einer Kopie des Ausweises und die Identifikationsangaben des Vertreters, falls vorhanden, unter Beifügung der Vollmacht;
- die Kenndaten der Reise (Datum, Abfahrtszeit, Ausgangs- und Zielort) und des Beförderungsvertrags (Reservierungscode oder Fahrscheinnummer);
- eine Beschreibung der Nichtübereinstimmung des Dienstes mit den durch europäische oder nationale Rechtsvorschriften und allgemeine Beförderungsbedingungen festgelegten Anforderungen.
Bei Nichtbeantwortung der Beschwerde innerhalb der oben genannten Fristen, wenn die Beschwerde vollständig und in der oben beschriebenen Weise eingereicht wurde, oder die Antwort als nicht zufriedenstellend angesehen wird, kann der Passagier:
- Nutzen Sie das Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor den durch den Beschluss der Verkehrsregulierungsbehörde Nr. 21/2023 durch Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor der Wirtschaftskammer des Wohn- und/oder Wohnsitzes des Reisenden;
- Senden Sie eine Beschwerde in zweiter Instanz an die zuständigen nationalen Behörde des EU-Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich der Abfahrtshafen befindet, oder des Bestimmungshafens, wenn der Abfahrtshafen in einem Nicht-EU-Land liegt, gemäß den von der zuständigen Behörde angegebenen Verfahren einreichen (für Italien die Transportregulierungsbehörde, siehe https://www.autorita-trasporti.it/trasporto-via-mare-e-per-vie-navigabili-interne/; für andere Mitgliedstaaten, siehe https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/passengers/maritime/doc/2010_1177_national_enforcement_bodies.pdf ).
Im Falle einer verspäteten Antwort des Beförderer auf die Beschwerde hat der Passagier, wenn sich der Abfahrtshafen in Italien befindet (oder der Bestimmungshafen, wenn sich der Abfahrtshafen in einem Nicht-EU-Land befindet), Anspruch auf eine automatische Entschädigung wie sie in Maßnahme Nr. 5 des Beschlusses Nr. 83/2019 der Transportregulierungsbehörde vorgesehen ist, der auf der Website der Behörde unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.autorita-trasporti.it/wp-content/uploads/2019/07/All.-A-delibera-n.-83_2019.pdf
Alternativ zu den oben genannten Kanälen können Fluggäste, die ihr Ticket online gekauft haben, nach Registrierung unter folgendem Link Beschwerden über die „OS-Plattform“ (Online-Streitbeilegung) einreichen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show