GEPÄCK – VERLORENE EINZELTEILE
Transport von Gepäck auf den Fähren
Transport von Gepäck auf den Fähren
Jeder Passagier kann an Bord des Schiffes ohne Aufpreis ein nicht aufgegebenes Gepäckstück mitnehmen, das ausschließlich persönliche Gegenstände enthält, wobei die folgenden Größenbeschränkungen gelten: 56x45x25 cm für jeden Passagier, der im Sessel, auf dem Deck oder in der Kabine reist. Darüber hinaus kann jeder Passagier ohne Aufpreis ein kleines Gepäckstück vom Typ Tasche oder Rucksack an Bord des Schiffes mitnehmen. Mit Ausnahme der Fahrt auf den Vertragsstrecken wird für die Beförderung von zusätzlichem Gepäck, auch wenn es die oben genannten Gewichts- und Volumengrenzen nicht überschreitet, ein Zuschlag von 10 € pro Gepäckstück erhoben, der beim Einsteigen zu bezahlen ist. Auf den Strecken von/nach Tunesien kann die Beförderung dieser Gepäckstücke bei der Buchung zum Preis von 7 € über die folgenden Kanäle vorbestellt werden: (i) Online auf der Website www.grimaldi-lines.com; (ii) telefonisch beim Grimaldi Lines Call Center unter der Nummer 081496444; (iii) E-Mail an info@grimaldi.napoli.it; (iv) direkt in einer der Grimaldi Tours- Verkaufsstellen. Für den Transport von Hausrat, Möbeln, Haushaltsgeräten oder anderen sperrigen Gegenständen wird ein Zuschlag in Höhe von 30 € pro Einheit erhoben, der beim Einsteigen zu bezahlen ist.
Es gibt keine Gebührenzuschläge für Gepäck und/oder Gegenstände, die im oder auf dem Fahrzeug in Begleitung des Passagiers unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften transportiert werden. Jeder Passagier mit einem Begleitfahrzeug ist verpflichtet, beim Verlassen des Garagendecks das Handgepäck und die Dokumente, die er während der Fahrt benötigt, mitzunehmen, da die Garagendecks während der Fahrt geschlossen bleiben. Mit Ausnahme des nicht aufgegebenen Gepäcks gemäß Absatz 1 wird zusätzliches Gepäck und/oder sperrige Gegenstände, die nicht in oder auf dem Begleitfahrzeug des Fahrgastes transportiert werden, im Gepäckraum des Schiffes verstaut. Zu diesem Zweck muss sich der Fahrgast unter Vorlage des Passagiertickets und eines gültigen Ausweisdokuments an die Rezeption des Schiffes begeben, ein entsprechendes Formular ausfüllen und unterzeichnen und darauf achten, den entsprechenden Hinterlegungsschein aufzubewahren, der bei der Abholung des Gepäcks vorzulegen ist.
Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, keine Ausweisdokumente oder andere Dokumente, die für die Reise erforderlich sind, im Gepäck zu lassen. Es ist nicht gestattet, Gegenstände oder Waren zu lagern, die gesetzlich verboten sind und/oder vom Gesetz und/oder von der Schiffsgesellschaft als gefährlich angesehen werden, sowie Gegenstände, die aufgrund ihrer Art oder Verpackung Personen, die Umwelt oder anderes Gepäck, das transportiert und/oder gelagert wird, schädigen können. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Beförderer keine Verpflichtung zur Aufbewahrung von Wertgegenständen (z. B. Schmuck, Geld, Kunstwerke) und lehnt jede Verantwortung für Diebstahl, Verlust, Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände ab. Während der Navigation ist es nicht möglich, auf das aufgegebene Gepäck zuzugreifen. Das Gepäck wird gegen Vorlage einer entsprechenden Quittung und eines gültigen Ausweisdokuments zurückgegeben. Der Beförderer haftet für den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks nur, wenn der Vorfall in den Fällen und innerhalb der Grenzen, die in der Verordnung (EG) Nr. 392/2009, dem italienischen Schifffahrtsgesetz und/oder anderen möglicherweise anwendbaren italienischen und internationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind, dem Beförderer zugeschrieben werden kann.
Bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks ist der Fluggast verpflichtet, beim Frachtführer eine schriftliche Anzeige einzureichen. Eine sichtbare Beschädigung des Gepäcks muss schriftlich mit der Vorlage des entsprechenden Reklamationsformulars an der Bordrezeption oder am Ticketschalter des Hafens oder auf die in Art. 24 dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen vorgesehene Weise angezeigt werden. Handelt es sich um nicht aufgegebenes Gepäck, muss die schriftliche Anzeige vor der Ausschiffung oder bei der Ausschiffung erstattet werden. Wenn es sich um anderes Gepäck und/oder sperrige Gegenstände handelt, muss die schriftliche Anzeige vor oder bei ihrer Rückgabe eingereicht werden. Bei nicht sichtbaren Schäden oder Verlust von Gepäck und/oder sperrigen Gegenständen muss die schriftliche Anzeige in der in Art. 24 dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen vorgesehenen Weise und innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Ausschiffung oder Rückgabe oder ab dem Datum, an dem die Rückgabe hätte erfolgen müssen, eingereicht werden. Die schriftliche Anzeige ist nicht erforderlich, wenn der Verlust oder die Beschädigung gemeinsam festgestellt und ein entsprechendes Protokoll beim Empfang ausgestellt wurde.
Wenn der Passagier bemerkt, dass er persönliche Gegenstände verloren hat, während er sich noch an Bord des Schiffes befindet, kann er sich direkt an die Rezeption wenden, um den Verlust zu melde n. Wenn die Gegenstände nicht gefunden werden oder wenn der Passagier feststellt, dass er einen persönlichen Gegenstand an Bord vergessen hat, nachdem er das Schiff verlassen hat, kann er dies dem zuständigen Büro des Beförderers in einer E-Mail an customer@grimaldi.napoli.it melden. Die Verlustmeldung muss innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Ausschiffung des Passagiers zugesendet werden.
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