Wann muss ich zum Einschiffen da sein?

Bei Reisen innerhalb des Staatsgebiets muss der Passagier mindestens eine Stunde vor Abflug am Check-in erscheinen, außer in Ausnahmefällen, die das Unternehmen unverzüglich mitteilt. Der Passagier mit Begleitfahrzeug muss mindestens zwei Stunden vor Abflug am Check-in erscheinen.

Bei Reisen in die Schengen-Staaten muss der Passagier, mit oder ohne Begleitfahrzeug, mindestens zwei Stunden vor Abflug am Check-in erscheinen, außer in Ausnahmefällen, die das Unternehmen rechtzeitig mitteilt.

Bei Reisen in Nicht-Schengen-Auslandstaaten (nach/von Tunesien) muss der Passagier, mit oder ohne Begleitfahrzeug, mindestens drei Stunden vorher beim Check-in erscheinen.

Erscheint der Fahrgast nicht innerhalb der oben genannten Frist, verliert er den Anspruch auf Beförderung, auch wenn er im Besitz eines Tickets ist. Der Check-in kann am Ticketschalter mit Aushändigung der Bordkarte erfolgen oder auf dem Platz vor dem Schiff (nur für nationale Linien, die über einen Schnell-Check-in verfügen) mit der Möglichkeit, die Bordkarte vor Ort auszudrucken -Brett-Totems. Die Reihenfolge beim Einsteigen in die Fahrzeuge wird vom Schiffskommandanten und/oder seinen Untergebenen und Mitarbeitern festgelegt, ebenso wie der Ort, an dem geparkt werden soll.