Verfahren zum Einsteigen für minderjahrige Passagiere auf Fähren
Alle Informationen zum Einsteigen minderjähriger Passagiere in Fähren
Minderjährige Passagiere unter 14 Jahren dürfen auf keinen Fall ohne die Begleitung eines Erwachsenen reisen. Wenn es sich nicht um einen der beiden Elternteile handelt, muss dem Schiffskapitän / Purser des Schiffs eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden, in der die Eltern erklären, ihr Kind einer bestimmten Person anzuvertrauen, die rechtlich für das Kind verantwortlich ist.
Diesem Schreiben müssen zudem auch die gültigen Identitätsdokumente beider Eltern beigelegt werden und bei Nicht-EU-Bürgern auch deren Aufenthaltsgenehmigung, in die auch das Kind eingetragen sein muss.
Für Passagiere unter 14 Jahren mit italienischer Staatsbürgerschaft, die auf internationalen Routen reisen, ist die beim Polizeipräsidium hinterlegte Erklärung erforderlich.
Weitere Einzelheiten zum Verfahren erhalten Sie beim zuständigen Polizeipräsidium oder unter folgendem Link: https://www.poliziadistato.it/icle/191 .
Minderjährige Passagiere über 14 Jahre: Sie dürfen ohne Begleitung reisen, sofern dem Kapitän oder Purser eine von beiden Elternteilen unterschriebene Erklärung zusammen mit den Identitätsdokumenten beider Eltern vorgelegt wird, in der diese erklären, für eventuelle Schäden an der Person oder für an Dritten verursachte Schäden vollständig zu haften.
Auf keinen Fall übernimmt der Schiffskapitän und/oder ein anderes Mannschaftsmitglied die Beaufsichtigung und damit verbundene Verantwortung für den Minderjährigen an Bord des Schiffs.
Ferner gilt als vereinbart, dass der Passagier verpflichtet ist, alle vom Zielland geforderten Dokumente mitzuführen und dass der Beförderer keine Haftung übernimmt, sollten diese Dokumente von den Behörden des Zielhafens als unzureichend angesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Passagiere, einschließlich Kinder und Neugeborene, unbedingt ein beim Einchecken am Hafen gültiges Identitätsdokuments (Personalausweis, Reisepass) mitführen müssen. In diesem Zusammenhang ist auf keinen Fall ein Einschiffen nur mit Selbtsbescheinigung gemäß Präsidialverordnung 445/2000 erlaubt.
Andernfalls wird die Einschiffung ohne Recht auf Rückerstattung des Tickets verweigert.
Für weitere Informationen sehen Sie bitte in den Allgemeinen Bedingungen nach.