Einschiffung schwangerer Frauen auf die Fähren
Reisen Sie auch als werdende Mutter mit unseren Fähren
Frauen in fortgeschrittener Schwangerschaft, somit über dem 6. Monat, dürfen nur mitreisen, wenn sie über ein ärztliches Attest verfügen, in dem die Reise genehmigt ist und die gesundheitliche Eignung bestätigt wird und das nicht früher als 7 Tage vor Abreisedatum ausgestellt wurde.
Sollte eine Schwangerschaft mit Komplikationen vorliegen, muss die Schwangere ein ärztliches Attest mitführen, in dem die Reise genehmigt ist, unabhängig vom erreichten Schwangerschaftsmonat. Auf jeden Fall wird Frauen das Einschiffen verweigert, deren Entbindung in den folgenden 7 Tagen nach Abfahrt vorgesehen ist bzw. die 7 Tage vor Abfahrt entbunden haben.
Der Schiffskapitän ist berechtigt, nach eigenem Ermessen einer Frau in beliebigem Schwangerschaftsmonat die Einschiffung zu verwehren, die aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten darf. Sollte der Schiffskapitän die Einschiffung aus berechtigtem Grund verweigern, ist der Beförderer nur verpflichtet, die Kosten des Reisetickets rückzuerstatten.
Für weitere Informationen sehen Sie bitte in den Allgemeinen Bedingungen nach.