MITGEFÜHRTE FAHRZEUGE
Schiffen Sie problemlos Ihr Fahrzeug auf die Fähre ein
Arten und Abmessungen der Fahrzeuge
An Bord der Schiffe können Fahrzeuge unterschiedlicher Art und Abmessung verschifft werden, wobei bei Erwerb und Buchung die richtige, dem Fahrzeug entsprechende Kategorie angegeben werden muss.
Wenn das Fahrzeug zur Einschiffung einen anderen Buchungscode hat, als der, der auf dem Ticket ausgewiesen ist, verlieren Sie das Einschiffungsrecht (ohne Rückerstattung des Tickets). Es wird darauf hingewiesen, dass unter von Passagieren mitgeführten Fahrzeugen nur Fahrzeuge verstanden werden, die keine für den Handel bestimmte Güter enthalten. Ein Fahrzeug, das neben dem Gepäck für den persönlichen Bedarf andere Gegenstände enthält, ist nicht als mitgeführtes Fahrzeug zugelassen und muss als Ware befördert werden.
Reisebusse, Lastwagen, Anhänger, TIR und Jumbo mit oder ohne Fahrer müssen als Ware befördert und unterschiedlich gebucht werden.
Die Abmessungen der Fahrzeuge (Höhe und Länge) sind als „Über alles“ bzw. einschließlich Anhängerkupplungen, Ruder, Kofferräume, Radträger, mitgeführtes Gepäck, Zubehör auf dem Dach etc. anzusehen.
Folgende Fahrzeuge können eingeschifft werden:
Für weitere Informationen sehen Sie bitte in den Allgemeinen Bedingungen nach.