Vereinbarungen und Bedingungen

  1. Die Errichtung der Ticketverkaufsstelle Grimaldi Lines erfolgt ausschließlich nach den Allgemeinen Bedingungen für Transport und Rücktritte, die auf der Internetseite www.grimaldi-lines.com im Abschnitt Nützliche Informationen unter dem Punkt Allgemeine Bedingungen mit Gültigkeit zum Zeitpunkt der vorliegenden Vereinbarung veröffentlicht sind.
  2. Die Errichtung der Ticketverkaufsstelle Grimaldi Lines ist weder mit irgendeiner Art von Vertretungsbefugnis noch von Agenturauftrag gemäß Art. 1742 ital. ZGB verbunden. Die Bestätigung eines Buchungsvorgangs bewirkt unwiderruflich eine Schuld gegenüber Grimaldi Group S.p.A. (nachfolgend „Grimaldi“), die sich das Recht vorbehält, die Allgemeinen Bedingungen für Änderungen und Rücktritte für bestimmte Abreisen ändern zu dürfen.
  3. Die der Agentur (nachfolgend „ADV“) für jede Buchung zustehenden Kommissionen sind der entsprechenden Booking Quotation zu entnehmen.

    Unter ausschließlicher Bezugnahme auf die Ihnen für den Verkauf von Tickets Grimaldi Lines zuerkannten Kommissionen ermächtigt ADV Grimaldi Rechnungen wie folgt auszustellen:

    • auf Rechnung von ADV gemäß Art. 21, Absatz 2, Buchst. n), Präsidialverordnung 633 von 1972;
    • mit fortlaufender Bezugsnummer zum jeweiligen MwSt-Abschnitt, die als GL – ADV-Code bezeichnet wird.

Diese Rechnungen (oder etwaige Gutschriften):

A) Falls sie im Namen und im Namen von Personen ausgestellt werden, die im Gebiet des italienischen Staates wohnen oder niedergelassen sind:

  • wird im XML-Format (eXtensible Markup Language) ausgegeben und über das Interchange System (SdI) übertragen;
  • wird dem VPA (im „pdf“-Format und im „xml“-Format) auf der Website www.grimaldi-lines.com im Bereich „Agenturraum“ zur Verfügung gestellt, sobald sie vom SdI akzeptiert werden (tatsächlich wird auch der relative Erhalt der Annahme zur Verfügung gestellt);
  • wird durch eine Anlage ergänzt (die in Verbindung mit dem pdf-Format zur Verfügung gestellt wird), die alle Informationen enthält, die zur Identifizierung der Tickets, auf die sie sich beziehen, erforderlich sind.

B) Falls, dass sie im Namen und im Namen von Personen ausgestellt werden, die NICHT im Gebiet des italienischen Staates ansässig oder niedergelassen sind:

  • werden ADV (als .pdf-Datei) auf der Internetseite www.grimaldi-lines.com im Abschnitt „Bereich Agenturen“ innerhalb von 5 Tagen nach Ausstellungsdatum bereitgestellt;
  • werden von Grimaldi bis zum 10. Tag des Monats angenommen, der dem des Ausstellungstags folgt, sofern ADV in der Zwischenzeit wegen Fehlern keine ausgenommen hat;
  • werden in derselben Währung wie das Ticket, auf die sich die Rechnung bezieht, ausgestellt;
  • enthalten alle gemäß gültiger italienischer MwSt-Richtlinie erforderlichen Daten und Informationen, die für die Bestimmung der Tickets, auf die sich die Rechnung bezieht, notwendig sind. In der Rechnung wird ausdrücklich angegeben, dass es sich um eine von Grimaldi im Namen und auf Rechnung von ADV gemäß Art. 21, Absatz 2, Buchst. h), Präsidialverordnung 633/1972 handelt.

ADV ist verpflichtet:

  • rechtzeitig Grimaldi mitzuteilen, ob sie bestimmte Steuerregelungen angenommen oder aufgegeben hat, die in der Rechnung angegeben werden müssen;
  • die Rechnungen auszudrucken, da deren Bereitstellung auf der Internetseite www.grimaldi-lines.com nur die Zusendung per Normalpost ersetzt.

Die oben genannte Vorgangsweise wird auf alle Kommissionen angewendet, die ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Vereinbarung anfallen. Für die gesamte Dauer der Vereinbarung verpflichtet sich daher ADV, keine Rechnung für Kommissionen gegenüber Grimaldi auszustellen.

  1. ADV erklärt ausdrücklich, dass die in der vorliegenden Vereinbarung angegebene Telefonnummer für jedwede geschäftliche/betriebliche Mitteilung gültig ist (es obliegt ADV, rechtzeitig eventuelle Änderungen bekannt zugeben).
  2. ADV erklärt ausdrücklich, dass an die in der vorliegenden Vereinbarung angegebene E-Mail-Adresse alle geschäftlichen/betrieblichen Mitteilungen geschickt werden müssen. Zudem nimmt ADV auch zur Kenntnis, dass an die obige E-Mail-Adresse die Zugangsdaten für B2B ONLINE geschickt werden, sollte dieser Kanal für die Buchung gewählt werden.
  3. Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 679/2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden „Verordnungen“) erkennen die Parteien an und akzeptieren, dass Grimaldi und die A.D.V. autonome Datenverantwortliche sind und verpflichten sich, die personenbezogenen Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnungen und anderer geltender Gesetze, Kodizes und Richtlinien zum Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutzverordnungen“) zu verarbeiten.
    Vor der Buchung einer Dienstleistung oder eines touristischen Angebots verpflichtet sich die A.D.V., den Kunden die Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Grimaldi zur Verfügung zu stellen.
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die A.D.V. den Kunden gegenüber bei Verstößen gegen die Datenschutzerklärung und / oder bei unsachgemäßer Verarbeitung / Verwaltung personenbezogener Daten direkt und unabhängig haftbar ist und Grimaldi ausdrücklich von allen direkten und indirekten Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben, einschließlich aller Sanktionen der Behörden, befreit, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages durch dieselbe A.D.V. ergeben können.
  4. Im Fall von Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich der Gerichtsstand Neapel zuständig.