Ich will meine reise aufgrund von Coronavirus stornieren, wann und wie kann ich das Ticket wiederherstellen (art. 88-bis dl 18/2020)?

Die Kunst. Gesetzesdekret 88-bis N. 18/2020 (ss.mm.ii.) sieht die Möglichkeit vor, eine Rückerstattung des Tickets zu beantragen, wenn die Reise in einer Reihe von Situationen nicht möglich ist, unter anderem:

  • Quarantäne oder treuhänderische Isolierung des Ticketinhabers;
  • von den nationalen Behörden angeordnete Mobilitätsbeschränkungen, die den Wohn-, Abreise- oder Ankunftsbereich betreffen;
  • Absage aufgrund der Pandemie von öffentlichen Wettbewerben oder Veranstaltungen, im Falle von Reisen, die für die jeweilige Teilnahme geplant sind;
  • Einreise-/Ausschiffungsverbot aus Gründen im Zusammenhang mit der Pandemie, die von ausländischen Ländern verhängt wurden, aus denen das Ziel besteht.

Passagiere werden gebeten, die Bestimmung zu konsultieren, um die vollständige Liste der von der Gesetzgebung abgedeckten Situationen einzusehen.

Der Beförderer kann das Ticket erstatten, indem er einen Gutschein in Höhe des Ticketpreises ausstellt (sogenannter Covid-Gutschein).

Passagiere können die Ausstellung eines Covid-Gutscheins gemäß den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen beantragen, indem sie eine E-Mail an info@grimaldi.napoli.it senden oder sich an +39 081 496 444.

Im Falle einer Stornierung der Reise durch den Passagier aufgrund anderer als der in Art. 88-bis D.L. 18/2020 gelten die Bedingungen für die Stornierung des Tickets, die in Bezug auf die Art des gekauften Tarifs vorgesehen sind.